Verpackungsordnung geändert

Die Verpackungsordnung ist geändert worden. Seit Jahresanfang müssen alle Unternehmen, die

  • Verpackungen herstellen oder importieren,
  • Waren verpacken oder verpacken lassen und diese in Verkehr bringen,
  • verpackte Waren importieren oder weiterverkaufen,
  • Verpackungen zurücknehmen oder verwerten,
sich an einem oder mehreren Verpackungsrücknahmesystemen beteiligen. Damit soll sichergestellt werden, dass jede Verkaufsverpackung, die beim "privaten Endverbraucher" anfällt, auch vorher lizenziert worden ist.

Zusätzlich sind Unternehmen, die eine bestimmte Mengenschwelle überschreiten, zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung verpflichtet. Der Geltungsbereich der Verpackungsordnung umfasst alle in Deutschland in Verkehr gebrachten Verpackungen unabhängig vom Ort des Anfalls und unabhängig vom Material, aus dem sie bestehen.

Bitte prüfen Sie, ob die Verpackungsordnung für Sie relevant ist. Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung. Sprechen Sie uns an.


Quelle: IHK-Zeitschrift Nr. 1/2009

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